Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen aufgrund von kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen, die bei Bewegungen in Bahnen oder durch Programme willentlich gesteuert z. B. Quetsch- oder Scherstellen, Schneid- oder Stichstellen, Einzug-, Fang- oder Stoßstellen bilden. |