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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tätigkeiten mit Epoxidharzen (Ausgabe September 2006)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Tätigkeiten mit Epoxidharzen und deren Komponenten.

Sie präzisiert die Forderungen der Gefahrstoffverordnung und ist eine Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

 

 

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