Link zum Rechtstext | Internationales Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bekanntmachung der Neufassung der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen vom 12. März 1996 |
Kerninhalte | Dieses internationale Übereinkommen vom 2. November 1973 dient dem Schutz der Meeresumwelt. Es beinhaltet in 20 Artikeln allgemeine Verpflichtungen der Vertragsstaaten sowie Verfahrenshinweise und grundsätzliche Regelungen. Die praktisch relevanten Festsetzungen zur Verhütung der Verschmutzung der Meeresumwelt mit Bezug zu den unterschiedlichen schiffsbetriebsbedingten Abfällen sind in den Anlagen I bis VI enthalten: -> Anlage I: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Öl -> Anlage II: Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe -> Anlage III: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schadstoffe, die in verpackter Form befördert werden -> Anlage IV: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser -> Anlage V: Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll -> Anlage VI: Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Seeschiffe |
Übersicht MSC-Entschließungen/Rundschreiben ab dem 3. Quartal 2020 | Quelle |
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