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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Eisenbahnregulierungsgesetz vom 29. August 2016

Link zum Rechtstext ERegG

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt für Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

  • die Struktur der Eisenbahnen,
  • den Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen und
  • die Erhebung von Entgelten für den Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen.

Es gilt für die Nutzung von Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen im inländischen und grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.

Es gilt ferner für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, insbesondere Fahrstrom, und Telekommunikationsleistungen, soweit dies jeweils durch dieses Gesetz bestimmt ist.

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