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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Biersteuergesetz vom 15. Juli 2009

Link zum RechtstextBierStG

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass Bier grundsätzlich der Biersteuer unterliegt, deren Höhe sich nach dem Stammwürzegehalt richtet. Bemessungsgrundlage ist der Jahresausstoß des Brauereibetriebs.

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