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Link zum Rechtstext

Arzneimittelgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen.

Es definiert sowohl den Arzneimittel- als auch den Stoffbegriff, normiert die Anforderungen an die Arzneimittel und enthält unter anderem Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Registrierung und Abgabe von Arzneimitteln.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juli 2020
Review vom 2. Juni 2020
I ; II - Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz
Review vom 2. Juni 2020 - Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Review vom 1. Juni 2020

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