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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines vom 15. März 2006

Link zum RechtstextTRBS 2152/TRGS 720

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Sie gilt nicht für eine Beurteilung der Maßnahmen zum Vermeiden von Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische unter anderen als atmosphärischen Bedingungen (erhöhter Druck, erhöhte Temperatur) oder mit anderem Reaktionspartner als Luft sowie Gefährdungen durch chemisch instabile Stoffe.

 

 

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