Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeitshilfe - Berücksichtigung des Art. 12 Seveso-II-Richtlinie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (§§ 4 und 16 BImSchG) (Ausgabe Februar 2013) |
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Kerninhalte | Die Arbeitshilfe soll den zuständigen Behörden eine Hilfestellung geben, wie der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. September 2011 in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren innerhalb von Betriebsbereichen Rechnung getragen werden kann. Die KAS entschied aufgrund eines nicht einheitlichen Meinungsbildes innerhalb der Kommission zwei inhaltlich voneinander abweichende Vorgehensweisen (1. Version und 2. Version) darzulegen und an den AISV weiterzugeben. |
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