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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013

Link zum Rechtstext

Trinkwasserverordnung

Hilfestellung/KlarstellungLegionellenprüfpflicht

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist (Trinkwasser), und legt Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen mit dem Ziel fest, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus seiner Verunreinigung ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.

Sie gilt unter anderem nicht für natürliches Mineralwasser im Sinne der Mineral- und Tafelwasserverordnung und für Heilwasser im Sinne des Arzneimittelgesetzes.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juli 2020

 

 

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