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Link zum Rechtstext

Gesetzliche Krankenversicherung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fünftes Buch – Sozialgesetzbuch vom 20. Dezember 1988

ZusatzinformationenArbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Kerninhalte

In diesem Gesetz sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst.

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.

Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juni 2020 I ; II - Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG
Review vom 1. Juni 2020 - Bekanntmachung eines Beschlusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
Review vom 1. Juni 2020 - Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

 

 

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