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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008

Link zum RechtstextROG

Kerninhalte

Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juli 2020

 

 

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