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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Luftverkehrsteuergesetz vom 9. Dezember 2010

Link zum RechtstextLuftVStG

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass jeder Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt, der Luftverkehrsteuer unterliegt. Dazu zählt auch die bloße Zuweisung eines Sitzplatzes in einem Flugzeug oder Drehflügler an einen Fluggast.

Steuerschuldner ist das Luftverkehrsunternehmen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juni 2020

weitere Quellen

Luftverkehrsteuer-Absenkverordnung 2019
Luftverkehrsteuer-Absenkverordnung 2020
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