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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz, das für das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln gilt, dient sowohl dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln als auch dem Umweltschutz. Es verbietet die Verwendung nicht mindestens zu 60 Prozent abbaubarer Tenside in Wasch- und Reinigungsmitteln und bestimmt die Phosphathöchstmengen. Zudem legt es die Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes und der Landesbehörden fest. |