Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 |
Link zum Rechtstext | Emissionsnormen für neue Pkw und neue leichte Nutzfahrzeuge |
Kerninhalte | In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge aufgestellt. Sie legt ab dem 1. Januar 2020 für den CO2-Emissionsdurchschnitt von in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen bzw. neuen leichten Nutzfahrzeugen einen für die gesamte EU-Flotte geltenden Zielwert von 95 g CO2/km bzw. 147 g CO2/km fest. Sie gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1. Hinweis: Diese Verordnung stellt eine Neufassung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 dar und hebt diese zugleich auf. |
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