Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Luftverkehrsteuergesetz vom 9. Dezember 2010 |
Link zum Rechtstext | LuftVStG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt, dass jeder Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielort berechtigt, der Luftverkehrsteuer unterliegt. Dazu zählt auch die bloße Zuweisung eines Sitzplatzes in einem Flugzeug oder Drehflügler an einen Fluggast. Steuerschuldner ist das Luftverkehrsunternehmen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Januar 2021 |
weitere Quellen | Luftverkehrsteuer-Absenkverordnung 2019 |
Luftverkehrsteuer-Absenkverordnung 2020 |
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