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Hinweis

Die Verordnung ist noch nicht gültig. Sie ist ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011

Link zum RechtstextEmissionsnormen für neue Pkw und neue leichte Nutzfahrzeuge

Kerninhalte

In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge aufgestellt.

Sie legt ab dem 1. Januar 2020 für den CO2-Emissionsdurchschnitt von in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen bzw. neuen leichten Nutzfahrzeugen einen für die gesamte EU-Flotte geltenden Zielwert von 95 g CO2/km bzw. 147 g CO2/km fest.

Sie gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1.

Hinweis: Diese Verordnung stellt eine Neufassung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 dar und hebt diese zugleich auf.

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