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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 21. März 2005

Link zum RechtstextHmbGGbM

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

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