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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Link zum RechtstextAU-Richtlinie

Kerninhalte

Ziel der neu gefassten Richtlinie ist die Einführung der verpflichtenden Messung der Abgase aller AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge. Damit wird die Möglichkeit des 2-stufigen Verfahrens bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) aufgehoben. Auch bei diesen Fahrzeugen ist nun, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung des OBD-Systems, die Messung der Abgase vorgeschrieben. Hiermit soll die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung (AU) weiter erhöht werden und die Fehlerquote gering gehalten werden. Darüber hinaus werden die Sollwerte der Emissionsklassen Euro 6/VI angepasst, um eine bessere Erkennbarkeit von Mängeln bei diesen Fahrzeugen zu gewährleisten.

Als weiterer Schritt ist die Einführung der Partikelanzahlmessung für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor vorgesehen.
Das Inkrafttreten dieser einzelnen Maßnahmen wird aufgrund der notwendigen Vorarbeiten zeitlich gestaffelt.

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