Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) für das Gebiet Erzgebirgskreis vom 20. November 2017 |
Rechtsebene | Stollberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS), dem sich auch die Stadt Stollberg angeschlossen hat, als öffentliche Einrichtung (Abfallwirtschaft ERZ) betreibt. Er entsorgt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die Abfallwirtschaftssatzung regelt insbesondere Anschluss- und Überlassungspflicht sowie Anschluss- und Überlassungsrecht. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | https://www.za-sws.de/eigene_bilder/AWS%20ERZ%20ab%202018.pdf |
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