Kurzbezeichnung | Abwasserbeseitigungs- und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Blomberg vom 18. Dezember 2009 und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Blomberg vom 15. Dezember 2005 in der Fassung der Satzung zur 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzungder Stadt Blomberg vom 22. Dezember 2016 |
Rechtsebene | Blomberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Blomberg zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen). Sie regelt insbesondere das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt die Stadt (Abwasserwerke), zur Finanzierung der städtischen Abwasseranlage Kanalanschlussbeiträge, Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen und Abwassergebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz sowie Gebührenmaßstäbe fest. |
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Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung |
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Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
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