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Kerninhalte

PRÜFPFLICHT ZUR BERÜCKSICHTIGUNG VON INFOS AUS (ERWEITERTEN) SICHERHEITSDATENBLÄTTERNSie haben geeignete Maßnahmen zur angemessenen Beherrschung der Risiken im Zusammenhang mit Gefahrstoffen zu ermitteln, anzuwenden und gegebenenfalls zu empfehlen, die in einer der folgenden Unterlagen festgestellt sind: > in dem ihm übermittelten Sicherheitsdatenblatt/den ihm übermittelten Sicherheitsdatenblättern;> in seiner eigenen Stoffsicherheitsbeurteilung;-> in Informationen über Risikomanagementmaßnahmen, die ihm vom Lieferanten übermittelt wurden. Sie müssen ggf. neue Anforderungen spätestens zwölf Monate nach Erhalt eines neuen erweiterten Sicherheitsdatenblatts erfüllen. --> Sobald ein erstes erweitertes Sicherheitsdatenblatt zu einem Einsatzstoff vorliegt, läuft für den Verwender eine einjährige Frist, um zu prüfen, ob seine Verwendungen und Verwendungsbedingungen, wie z. B. die jährliche Einsatzmenge, die tägliche Dauer der Nutzung und der Einsatz technischer Lüftung, innerhalb der Expositionsszenarien im Anhang des Sicherheitsdatenblatts abgedeckt sind.

Mitgeltende Rechtsnormen

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

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