Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 7 Next »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Waldgesetz vom 27. Juni 2013

Link zum RechtstextHWaldG

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es,

  • den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren,
  • eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten, 
  • die Forstwirtschaft zu fördern und
  • einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer herbeizuführen.

 

 

  • No labels