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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeinverfügung Tunnelbaustellen mit Großbaumaschinen vom 18. Februar 2019

Link zum RechtstextAllgemeinverfügung Pr.3340-33hae/010-0044 Nummer 16

Kerninhalte

Diese Allgemeinverfügung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit auf Baustellen im Bereich der Eisenbahnen des Bundes und ist an alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, die Tunnel betreiben, sowie im Wesentlichen auch an alle Arbeitgeber, deren Beschäftigte in diesem Bereich der Eisenbahnen des Bundes tätig sind, gerichtet.

Sie untersagt unter anderem grundsätzlich Tätigkeiten mit Exposition gegenüber mineralischem, alveolengängigem und einatembarem Staub im Sinne der TRGS 504 und 559 (stauberzeugende Arbeitsverfahren) in Eisenbahntunneln.

Sie enthält zudem Anordnungen zum Einsatz von stauberzeugenden Arbeitsverfahren in Tunneln und zum Wassereintrag ins Gleisbett im Tunnel.

 

 

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