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Bezeichnung | Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Gifhorn vom 27. September 2004 |
Rechtsebene | Stadt Gifhorn |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gifhorn -> Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Abwasserbeiträge), -> Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse an die zentrale Schmutzwasseranlage und für Grundstücksanschlüsse an die zentrale Niederschlagswasseranlage (Aufwendungsersatz), -> Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) erhebt. Sie regelt insbesondere Beitragsmaßstab und Beitragssatz sowie Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Gifhorn |
URL-Adresse | https://www.asg-gifhorn.de/asg/wp-content/uploads/sites/2/2018/06/abwasserbeseitigungsabgabensatzung_2004_lesefassung.pdf |