Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 8 Next »

 



Link zum Rechtstext

BSI-Kritisverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016

Weitere InformationenHandreichung zum „Stand der Technik“ im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Kriterien zur Bestimmung der sog. Kritischen Infrastrukturen (kurz KRITIS) in den Sektoren

  • Energie,
  • Wasser,
  • Ernährung,
  • Informationstechnik und Telekommunikation nach dem BSI-Gesetz fest.

KRITIS sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juli 2021
Review vom 08. Juni 2021 

  • No labels