Link zum Rechtstext | BSI-Kritisverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016 |
Weitere Informationen | Handreichung zum „Stand der Technik“ im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt die Kriterien zur Bestimmung der sog. Kritischen Infrastrukturen (kurz KRITIS) in den Sektoren
KRITIS sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. |
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