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Bezeichnung

Verbandssatzung des Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 29. September 1992

Rechtsebene

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung verwaltet.

Die Satzung regelt insbesondere die Aufgaben und Befugnisse des Zweckverbands, zudem unter anderem Folgendes gehört:
-> Das Einsammeln und Transportieren von Abfällen zu den vom Landkreis Darmstadt-Dieburg vorgegebenen Abfallbehandlungs- und Beseitigungsanlagen.
-> Die Organisation eines kreiseinheitlichen Sammelsystems für zu behandelnde, zu beseitigende und verwertbare Abfälle nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, im Einvernehmen mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und gemäß der Abfallsatzung des Zweckverbandes.
->Den Erlass von Gebührenbescheiden nach der Abfallsatzung des Zweckverbandes, den Vollzug dieser Bescheide sowie alle damit zusammenhängenden Rechtshandlungen.

Zudem bestimmt die Satzung die Organe des Zweckverbands, ihre Zusammensetzung und Zuständigkeit.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

ZAW (mit 19. Änderung)

URL-Adresse

https://www.zaw-online.de/images/Verbandssatzung_19_%C3%84nderung_ab_011115.pdf
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