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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2015/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen

Link zum RechtstextVerordnung (EU) 2015/936
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Einfuhr von Textilwaren gemäß der in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 festgelegten Kombinierten Nomenklatur.

Sie gilt zudem für andere in ihrem Anhang I aufgeführten Textilwaren mit Ursprung in Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder andere spezifische Einfuhrregeln der Union fallen.

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