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TSI Infrastruktur

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 1299/2014 der Kommission vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union

Kerninhalte

Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) gilt für alle neuen, umgerüsteten oder erneuerten Infrastruktureinrichtungen des Eisenbahnsystems in der EU und für alle neuen Eisenbahnstrecken in der EU, die ab 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden.

Die TSI gilt für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnnetz, das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnnetz und für sonstige Teile des Netzes des Eisenbahnsystems in der EU mit den Nennspurweiten 1.435 mm, 1.520 mm, 1.524 mm, 1.600 mm und 1.668 mm. Die Meterspur ist vom technischen Anwendungsbereich dieser TSI ausgenommen.

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