Link zum Rechtstext | Gemeinschaftsstatistiken Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
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Kerninhalte | Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geschaffen. Die Erstellung der Statistiken erfolgt unter Einhaltung von Standards für die Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit, Objektivität, Kostenwirksamkeit und statistische Vertraulichkeit. |
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