Link zum Rechtstext | Energiegroßhandelsprodukte |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt Regeln für das Verbot missbräuchlicher Praktiken fest, die die Energiegroßhandelsmärkten beeinträchtigen, die mit den für Finanzmärkte geltenden Regeln und mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren dieser Energiegroßhandelsmärkte kohärent sind, wobei sie den besonderen Merkmalen dieser Märkte Rechnung tragen. Sie gilt für den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten und sieht die Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte durch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in enger Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen dem Emissionshandelssystem und den Energiegroßhandelsmärkten vor. |