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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer vom 8. Januar 1963 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf kalenderjährlich bezahlten Erholungsurlaub. Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12. Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen. |