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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Grundsteuergesetz vom 7. August 1973

Link zum RechtstextGrStG

Kerninhalte

Dieses Gesetz berechtigt die Gemeinden, auf die in ihrem Gebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben (Heberecht).

Es regelt neben der Steuerpflicht die Bemessung, die Festsetzung und Entrichtung sowie den Erlass der Grundsteuer.

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