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Link zum Rechtstext

Straßburger Abfallübereinkommen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 9. September 1996

Kerninhalte

Dieses Abfallübereinkommen zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweiz enthält allgemeine Bestimmungen und regelt in

  • Anlage 1 den geografischen Anwendungsbereich sowie in
  • Anlage 2 die Anwendungsbestimmungen zu Sammlung, Abgabe und Annahme der relevanten Abfallarten.

Die Anlage 2 teilt sich in drei Teile und fünf Anhänge auf mit folgendem Inhalt:

  • Teil A: öl und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle
  • Teil B: Abfälle aus dem Ladungsbereich sowie
  • Teil C: sonstige Schiffsbetriebsabfälle
  • Anhang I: Muster für ein Ölkontrollbuch
  • Anhang II: Anforderungen an das Nachlenzsystem
  • Anhang III: Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Wasch-, Niederschlags- und Ballastwasser mit Ladungsrückständen
  • Anhang IV: Muster für eine Entladebescheinigung (gültig bis zum Inkrafttreten der 4. CDNI-Verordnung, die sich noch in Vorbereitung befindet)Anhang IV (gültig ab dem Inkrafttreten der 4. CDNI-Verordnung – wird aber bereits in Deutschland akzeptiert): Muster-Entladebescheinigung Trockenschifffahrt/Muster Entladebescheinigung Tankschifffahrt
  • Anhang V: Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen

Das Übereinkommen wird durch mehrere Verordnungen ergänzt:

  • No labels