Link zum Rechtstext | PersonenbeförderungsG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (Obussen/O-Bussen) und Kraftfahrzeugen. Ihm unterliegen weder Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt, noch Beförderungen mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches aufgrund ihres Zustands zu erwarten ist. Es normiert insbesondere die Genehmigungspflicht für die Beförderung, legt den Umfang der Genehmigung fest und enthält neben Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten Regelungen zum Auslandsverkehr. |