Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 15 Next »

 


 

Das neue Messgesetz ist am 1. Januar 2015 vollständig in Kraft getreten.

Link zum Rechtstext

Mess- und Eichgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen vom 25. Juli 2013

Review 15.12.2014Meldung von neuen und erneuerten Messgeräten für Warm- und Kaltwasser
RechtspflichtenFacility-Management

Kerninhalte

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf 

  • Messgeräte und sonstige Messgeräte, soweit sie in einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 oder 2 erfasst sind, 
  • Teilgeräte, soweit in einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Teilgeräte bestimmt sind, 
  • Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, soweit diese nicht durch eine Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 4 vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind, 
  • Messwerte, die mit Hilfe der Messgeräte nach Nummer 1 ermittelt werden, 
  • Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten.

Für die Verwenderanzeige nach § 32 steht ein Formular auf der Internetseite des Portals www.eichamt.de zur Verfügung

  • No labels