Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse vom 25. Juli 1990 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Milch und Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse Mischfetterzeugnisse mit Milch oder Milcherzeugnissen verwechselbare Erzeugnisse, soweit sie für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Es enthält Ermächtigungen, Zulassung von Ausnahmen, Vorgaben zur Überwachung, zum Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. |