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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten vom 21. Dezember 2006

Link zum RechtstextVerdienststatistikgesetz 

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass für Zwecke wirtschaftspolitischer Planungsentscheidungen und zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Bundesstatistik der Arbeitsverdienste und Arbeitskosten durchgeführt wird, und legt die Details der Erhebungen fest.

 

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