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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeine Bergpolizeiverordnung des Umweltministeriums vom 14.Juli 1978

Link zum Rechtstext

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Betriebe, die der bergbehördlichen Aufsicht nach den Berggesetzen, dem Gasspeichergesetz und der Verordnung über die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Bodenschätze unterliegen.

Sie legt neben betrieblichen Grundregeln (Verhalten im Betrieb und Sicherheit des Betriebs) unter anderem besondere Verpflichtungen des Unternehmers und der Beschäftigten fest.

Des Weiteren enthält sie für alle Betriebe insbesondere Vorschriften zum Arbeitsschutz, zu Technischen Arbeitsmitteln und zu Arbeitsstoffen, zur Sicherung gegen Brand- und Explosionsgefahr, zum Umgang mit Sprengmitteln, zum Rettungswesen und zu Arbeiten in gesundheitsschädlichen Gasen, zu Vermessungsarbeiten und zum Schutz der Umwelt sowie spezielle Vorschriften für Untertagebetriebe und für Tagebaue und Tagesanlagen.

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