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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Bremisches Wassergesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer und für das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser - mit Ausnahme von kleinen Gewässern wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Es teilt die oberirdischen Gewässer und Küstengewässer in drei Ordnungen ein und ordnet die im Einzugsgebiet der Weser liegenden oberirdischen Gewässer einschließlich des ihnen zugeordneten Grundwassers der Flussgebietseinheit "Weser" zu. Es legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie Benutzungen fest und regelt die Eigentumsverhältnisse an den Gewässern sowie deren Ausbau- und Unterhaltungspflichten. Es bestimmt das Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten und regelt den Hochwasserschutz, die Gewässeraufsicht und die Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasserbehörden sowie die Aufgaben des gewässerkundlichen Dienstes. |
Tags | Bremisches WG; Bremisches WassG; Bremen WG; Bremen WassG; Bremisches Wassergesetz; Bremen Wassergesetz |