Link zum Rechtstext | Umweltschadenskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes vom 18. Mai 2010 |
Kerninhalte | Für Amtshandlungen beim Vollzug des Umweltschadensgesetzes werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis, das als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. |