Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Abgase von Dieselmotoren (Ausgabe Oktober 2008) |
Link zum Rechtstext | TRGS 554 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können. Sie ist auch anzuwenden, wenn alternative Kraftstoffe wie z.B. Rapsölmethylester (RME, „Bio-Diesel“) eingesetzt werden. |