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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Ausgabe Februar 2010)

Link zum RechtstextTRGS 524

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einschließlich Vor- und Nacharbeiten.

Sie konkretisiert die in der Gefahrstoffverordnung geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen.

 

 

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