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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TRGS 600 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe soll den Arbeitgeber im Rahmen der Erfüllung seiner Substitutionspflicht dabei unterstützen, - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden,
- Gefahrstoffe durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit nicht oder weniger gefährlich sind oder
- gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen.
Anlage 1 enthält ein Ablaufschema mit den einzelnen Schritten, die bei der Ermittlung und Durchführung von Substitutionslösungen zu beachten sind. |