Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Überprüfung von Dunstabzugsanlagen vom 11. Mai 2015 |
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Kerninhalte | Dunstabzugsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind Anlagen einschließlich Abluftleitungen, mit denen Dünste beim Zubereiten von Lebensmitteln, insbesondere beim Kochen, Grillen, Frittieren, Braten oder Rösten abgesaugt, ins Freie abgeführt (Abluftbetrieb) oder in den Raum rückgeführt (Umluftbetrieb) werden. Gewerblich genutzte Dunstabzugsanlagen sind einmal jährlich auf Verschmutzungen, die die Brandsicherheit gefährden, durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger zu überprüfen. |
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