Kurzbezeichnung | Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 28. Juli 2006 |
Rechtsebene | Simmern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Verbandsgemeinde Simmern in Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung betreibt. Sie regelt ferner, dass die Verbandsgemeinde > einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und die Erweiterung,> laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen,> Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm und> Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse,> Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen,> Gebühren für die Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser sowie die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage und-> laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabeerhebt. |
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Bezeichnung | Verbandsgemeinde Simmern |
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