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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Flurförderzeuge (Ausgabe Juli 1985)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 68

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anhänger.

Sie gilt nicht für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung.

 

 

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