Kurzbezeichnung | Wasserabgabesatzung |
Bezeichnung | Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe vom 16. Dezember 2014 |
Rechtsebene | Hunderdorf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, dem auch die Gemeinde Hunderdorf angehört, eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das in seiner Verbandssatzung darstellte Gebiet bzw. für die ihm durch Zweckvereinbarungen übertragenen Gebiete betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie Art und Umfang der Versorgung. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe (BGS-WAS) ist unter Quellen verlinkt. |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe |
URL-Adresse | http://www.wasserzweckverband-hunderdorf.de/Wasserabgabesatzung_2015.pdf |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | BGS-WAS (Amtsblatt ab S. 209) |
URL-Adresse | http://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/1581/amtsblatt-nr-21-2014.pdf |
General
Content
Integrations