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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes vom 9. Juli 2020

Link zum RechtstextERechV

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird und die nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen und Aufträgen sowie zu Konzessionen ausgestellt wurden, soweit diese Verordnung keine abweichenden Bestimmungen enthält.

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