Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 14
Next »
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fünftes Buch – Sozialgesetzbuch vom 20. Dezember 1988 |
Zusatzinformationen | Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie |
Kerninhalte | In diesem Gesetz sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken. Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 14. Juli 2020 Review vom 10. Juli 2020 Review vom 02. Juli 2020 Review vom 01. Juli 2020 Review vom 01. Juni 2020 I ; II - Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG Review vom 01. Juni 2020 - Bekanntmachung eines Beschlusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Review vom 01. Juni 2020 - Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite |