Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Hessisches Straßengesetz in der Fassung vom 8. Juni 2003 |
Link zum Rechtstext | HStrG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für die Bundesfernstraßen gilt es nur, soweit es diese Straßen ausdrücklich erwähnt. |
General
Content
Integrations